GERRESHEIM GEMEINSAM EVANGELISCHE STIFTUNG DÜSSELDORF

Zweck der Stiftung ist die materielle und ideelle Unterstützung und Förderung der kirchlichen, diakonischen, seelsorgerischen und ökumenischen Arbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Gerresheim sowie – sollte es diese Kirchengemeinde in der jetzigen Form nicht mehr geben - ihres Rechts- und Funktionsnachfolgers.

Schwerpunkte der Stiftung

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung, Unterstützung und sonstige Tätigkeit der Arbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Gerresheim, insbesondere in den Bereichen:

  • Kinder-, Jugend- und Familienarbeit
  • Bildungs- und Betreuungsarbeit für alle Generationen
  • Seniorenarbeit, Unterstützung von Altenwohnheimen und Hospiz
  • Diakonische Arbeit
  • Musik, Kunst und Kultur (einschließlich der Förderung der Kirchenmusik und weiterer kirchlich kultureller Angebote sowie der Anschaffung und des Erhalts der kirchenmusikalischen Ausstattung)
  • Unterhaltung und Instandsetzung von Kirchenbauten sowie anderen kirchengemeindlichen Gebäuden und Einrichtungen, die im Eigentum der Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Gerresheim stehen
  • Erwerb oder Neubau von Kirchenbauten sowie anderen kirchengemeindlichen Gebäuden und Einrichtungen
  • Förderung der Ökumene und von Partnerschaften sowie Förderung des interreligiösen Dialogs
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, sowie
  • personelle Ausstattung der kirchengemeindlichen Einrichtungen.

GEMEINNÜTZIGKEIT UND SPENDENQUITTUNGEN

Wir sind mit Bescheid vom 17.03.2016 des Finanzamts Düsseldorf-Mitte als gemeinnützig anerkannt, weil wir mildtätige, kirchliche und folgende gem. § 52 der Abgabenordnung gemeinnützige Zwecke fördern: Förderung der Religion, der Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur und der Bildung und Erziehung.

 

Demzufolge sind wir berechtigt, für Spenden, die uns zur Verwendung dieser Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.

 

Für Spenden bis 200 EURO genügt als Nachweis bei Ihrem Finanzamt eine Kopie Ihres Bankkontoauszugs. Wir stellen Ihnen allerdings auch gerne eine Bestätigung aus.